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Geschäftsmann

Internationale Fachkräfte für Ihr Unternehmen

Profitieren Sie von unserer Expertise in der Personalvermittlung und sichern Sie sich hochqualifizierte Fachkräfte aus dem In- und Ausland. Wir unterstützen Sie bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen wettbewerbsfähig bleibt.

Flexible Lösungen für Fachkräfteeinwanderung und Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Seit März 2024 wurden die Regelungen zur Anerkennung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte in Deutschland deutlich erweitert. Unser Service hilft Ihnen dabei, diese neuen Möglichkeiten effizient zu nutzen, um hochqualifizierte Talente für Ihr Unternehmen zu gewinnen.

Vorteile der neuen Regelungen

1. Erweiterte Aufenthaltserlaubnis für Qualifizierungsmaßnahmen:

Unternehmen können nun von der verlängerten Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte profitieren, die ihre ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland anerkennen lassen möchten. Diese bietet bis zu drei Jahre Aufenthalt und ermöglicht eine flexible Beschäftigung während der Qualifizierung.

2. Anerkennungspartnerschaften:

Mit einer Anerkennungspartnerschaft können ausländische Fachkräfte bereits vor der vollständigen Anerkennung ihrer Qualifikation in Deutschland arbeiten. Dies verkürzt die Zeit bis zur Produktivität und bietet Unternehmen die Möglichkeit, direkt auf qualifizierte Talente zuzugreifen.

3. Erleichterter Zugang für IT-Spezialisten:

IT-Fachkräfte benötigen keinen formellen Abschluss mehr, um in Deutschland arbeiten zu können. Unsere Dienstleistungen helfen Ihnen, diese Talente schnell und unkompliziert in Ihr Unternehmen zu integrieren.

4. Neue Chancen durch die Chancenkarte:

Die Einführung der Chancenkarte ermöglicht es qualifizierten Fachkräften, ihre Fähigkeiten in Deutschland unter Beweis zu stellen und gibt Unternehmen die Chance, neue Talente frühzeitig zu identifizieren und einzustellen.

Warum mit uns arbeiten?

Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei jedem Schritt des Prozesses – von der Rekrutierung über die Beantragung von Visa bis hin zur vollständigen Anerkennung ausländischer Qualifikationen. So können Sie sicherstellen, dass Sie die besten Talente für Ihr Unternehmen gewinnen und gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Die neue Blaue Karte EU seit November 2023: Erleichterter Zugang für hochqualifizierte Fachkräfte

Seit November 2023 gelten neue Regelungen für die Blaue Karte EU, die den Zugang für hochqualifizierte Fachkräfte nach Deutschland erheblich erleichtern. Diese Änderungen basieren auf der Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/1883 und bieten zahlreiche Vorteile für Berufseinsteiger, IT-Spezialisten und andere Fachkräfte.

Abgesenkte Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU

Eine der wichtigsten Neuerungen sind die abgesenkten Gehaltsschwellen. Für Mangelberufe und Berufseinsteiger gilt jetzt ein Mindestgehalt von nur 45,3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Im Jahr 2024 entspricht dies 41.041,80 Euro. Für alle anderen Berufe liegt die Schwelle bei 50 %, was einem Mindestgehalt von 45.300 Euro im Jahr 2024 entspricht.

Erweiterter Personenkreis für die Blaue Karte EU

Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger

Ausländische Akademikerinnen und Akademiker, die in den letzten drei Jahren einen Hochschulabschluss erworben haben, können jetzt einfacher eine Blaue Karte EU erhalten. Voraussetzung ist, dass sie in Deutschland ein Mindestgehalt von 41.041,80 Euro (45,3 % der Beitragsbemessungsgrenze) erreichen, was sowohl für Mangelberufe als auch für Regelberufe gilt.

IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten

Auch IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss profitieren von den neuen Regelungen. Wenn sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung nachweisen können, sind sie ebenfalls berechtigt, eine Blaue Karte EU zu erhalten, vorausgesetzt, sie erfüllen die Gehaltsschwelle von 41.041,80 Euro.

Erweiterung der Liste der Mangelberufe

Die Liste der Mangelberufe wurde signifikant erweitert, um den Bedarf an Fachkräften in Deutschland besser abzudecken. Neu hinzugekommen sind unter anderem:

  • Führungskräfte in der Produktion und Logistik

  • IT-Dienstleistungen und spezielle Dienstleistungen wie Kinderbetreuung und Gesundheitswesen

  • Tierärzte, Zahnärzte und Apotheker

  • Akademische Pflege- und Geburtshilfefachkräfte

  • Lehr- und Erziehungskräfte

Für diese Berufe gilt die reduzierte Gehaltsschwelle von 41.041,80 Euro.

Mobilität innerhalb der EU: Kurzfristig und langfristig

Inhaber der Blauen Karte EU aus anderen EU-Ländern können nun leichter nach Deutschland ziehen, sei es für einen kurzen Aufenthalt bis zu 90 Tagen oder für einen dauerhaften Umzug nach mindestens 12 Monaten Aufenthalt in einem anderen EU-Staat. Eine zusätzliche Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich, und ein Visum wird nur für den dauerhaften Umzug benötigt.

Erleichterter Familiennachzug

Auch der Familiennachzug wurde vereinfacht. Familienangehörige von Blaue-Karte-EU-Inhabern, die bereits in einem anderen EU-Land gelebt haben, können nun ohne Visum nach Deutschland einreisen und bleiben. Die Anforderungen an Wohnraum und Lebensunterhaltssicherung entfallen.

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